renewable energy career portal
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der renewrebels GmbH

Willkommen bei renewrebels, dem Karriereportal für die Erneuerbaren Energien!

Auch wir kommen nicht um das so genannte Kleingedruckte herum...

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sowie die jeweils gültige, unter renewrebels.com zur Verfügung gestellte Preisliste, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet, gelten für alle Formen der Zusammenarbeit und alle Verträge zwischen der renewrebels GmbH (nachfolgend "renewrebels") und dem Geschäftspartner (nachfolgend "Kunde").

(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen. Ihrer Geltung wird ausdrücklich und umfassend widersprochen. AGB des Kunden erlangen nur dann Geltung, wenn sie mit renewrebels ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.


§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Wir stellen unseren Kunden über die von uns betriebene Online-Plattform, verfügbar unter der Domain renewrebels.com, Produkte, Dienstleistungen sowie Datenbanken (nachfolgend "Leistungselemente") zur Personalbeschaffung und zum Personalmarketing gemäß unseren Leistungsbeschreibungen zur Verfügung.

(2) Insbesondere veröffentlichen wir im Namen unserer Kunden Anzeigen (wie z.B. Stellenangebote, Firmenpräsentationen, Aus- und Weiterbildungsangebote und Werbebanner) auf unseren Webseiten und bieten unseren Kunden die Zugriffsmöglichkeit auf unsere Kandidatendatenbank an.

(3) Unsere Kunden haben zusätzlich die Möglichkeit, weitere, in der jeweils aktuellen Leistungsübersicht unter der Domain renewrebels.com aufgeführte Dienste in Anspruch zu nehmen.


§ 3 Verantwortlichkeit des Kunden für den Anzeigeninhalt

(1) Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm übermittelten, zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. renewrebels ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen auf deren Inhalt hin zu überprüfen.

(2) Werden Ansprüche von Dritten gegen renewrebels wegen des Inhalts von Anzeigen oder wegen weiterer Inhalte, die über die Anzeige durch Links erreichbar sind, geltend gemacht, stellt der Kunde renewrebels von allen diesen Ansprüchen und den daraus entstehenden Schäden auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.


§ 4 Pflichten und Garantien des Kunden

(1) Der Kunde garantiert, in seinen Anzeigen nur den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen und die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einzuhalten.

(2) Einen Kunden ohne Wohnsitz oder Niederlassung in Deutschland trifft die Pflicht, renewrebels den Namen und die Anschrift eines in Deutschland ansässigen Empfangsvertreters zu benennen.


§ 5 Definition und Abschluss des Anzeigenvertrags

(1) Anzeigenvertrag im Sinne der hier aufgeführten AGB ist der Vertrag über die Online-Schaltung einer oder mehrerer Anzeigen eines Kunden auf den Webseiten von renewrebels zum Zwecke der Bekanntmachung und Verbreitung.

(2) Der Vertrag zwischen dem Kunden und renewrebels kommt durch den Anzeigenauftrag des Kunden und die Annahme dieses Auftrags durch renewrebels zustande. Anzeigenauftrag im Sinne dieser AGB ist das rechtsverbindliche Angebot eines Kunden an renewrebels, zu den Konditionen dieser AGB einen Anzeigenvertrag im Sinne vom Absatz 1 zu schließen.

(3) Mit der Übermittlung der Daten für die Anzeige gibt der Kunde gegenüber renewrebels ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags zur zeitlich begrenzten Veröffentlichung des Inhalts auf den Webseiten von renewrebels ab.

(4) Der Anzeigenvertrag kommt durch die Erklärung der Annahme seitens renewrebels zustande. Die Annahme erfolgt entweder ausdrücklich durch den Zugang einer Annahmeerklärung beim Kunden oder konkludent durch die Veröffentlichung der Anzeige im Internet.

(5) renewrebels hat das Recht, Anzeigenaufträge ohne Angabe von Gründen, wegen ihres Inhalts oder ihrer Herkunft abzulehnen. Die Ablehnungsentscheidung erfolgt dabei nach einheitlichen und sachlichen Gründen. Ein Ablehnungsrecht besteht insbesondere dann, wenn die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote (z.B. § 134 BGB), oder gegen die guten Sitten verstoßen ("unzulässige Inhalte"), im Auftrag des Kunden Links auf Anzeigen gesetzt werden sollen, die auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen oder die Veröffentlichung für renewrebels aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

(6) renewrebels behält sich ferner das Recht vor, ohne vorherige Abmahnung bereits veröffentlichte Anzeigen zu löschen, soweit eine oder mehrere der in Absatz 5 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Kunde wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Die Pflicht des Kunden, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu zahlen, bleibt von der Löschung unberührt und weitergehende Erstattungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden entsteht dabei nicht.


§ 6 Beginn der Veröffentlichung und Schaltungsdauer von Anzeigen

(1) Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrags.

(2) Der Kunde ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenvorlagen und Daten, die für die Erreichung der im Vertrag beschriebenen Ziele erforderlich und zweckmäßig sind. Dies hat, außer bei einer Selbsteingabe der Anzeige, bis spätestens drei Werktage vor dem Schaltungsbeginn, der sich nach Satz 1 dieses Absatzes bestimmt, zu erfolgen. Inhaltlich oder technisch bedingte Verzögerungen, die durch die vom Kunden zur Veröffentlichung gestellten Anzeigenmittel entstehen, sind durch renewrebels nicht zu vertreten.

(3) Die Schaltungsdauer der Anzeigen beträgt je nach Vereinbarung zwischen einer Woche und zwölf Monaten.

(4) Der Kunde kann seine veröffentlichten Anzeigen jederzeit offline stellen. In diesem Fall bleibt der Kunde zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.


§ 7 Ort der Veröffentlichung von Anzeigen, Linking/Framing

(1) Die Veröffentlichung der Anzeige erfolgt unter der Domain renewrebels.com. Der Kunde hat auf die dortige Veröffentlichung während der Vertragslaufzeit einen Anspruch. renewrebels behält sich das Recht vor, unter der falschen Rubrik eingegebene Anzeigen ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden unter der richtigen Rubrik zu veröffentlichen.

(2) renewrebels ist zur Förderung des Vertragszwecks berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Daten und entsprechende Anzeigen des Kunden neben der Veröffentlichung unter der Domain renewrebels.com auch anderweitig, insbesondere auf Webseiten von Kooperationspartner und durch Printmaterial auf Messen, zu verbreiten. Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von renewrebels, für welche dem Kunden keine Mehrkosten entstehen.

(3) Der Kunde und renewrebels sind sich darüber einig und sich bewusst, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Webseiten dargestellten Anzeigen durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. renewrebels wird sich bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen und Zumutbaren die nicht autorisierte Darstellung zu unterbinden. Hierzu erteilt der Kunde renewrebels bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Kopieren, Linking und/oder Framing kommen, kann der Kunde daraus keine weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, gegen renewrebels herleiten.


§ 8 Änderungen von Anzeigen

(1) Änderungen der vom Kunden zur Verfügung gestellten Anzeige seitens renewrebels, die mit geringem Aufwand durch renewrebels zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht gegeben, so wird der Kunde hierüber unterrichtet. In diesem Fall wird renewrebels die gewünschten Änderungen erst nach Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung in Textform durchführen.

(2) Die Veränderung einer Stellenanzeige durch den Kunden, die auf das Angebot einer anderen als der ursprünglich in der Stellenanzeige angebotenen Stelle abzielt, wird als neues Angebot zum Abschluss eines Anzeigenvertrags angesehen und gilt damit bei Veröffentlichung unter der Domain renewrebels.com als Neuschaltung einer Anzeige. Dies lässt bei entgeltlichen Anzeigenschaltungen einen neuen Vergütungsanspruch von renewrebels entstehen, der sich nach der Art der Leistung und unter Zugrundelegen der aktuellen Preisliste von renewrebels bestimmt.

(3) Wir behalten uns vor, angelieferte Anzeigen in Absprache mit dem Kunden zu verändern, um deren korrekte Veröffentlichung im Internet gewährleisten zu können. renewrebels behält sich insbesondere vor, aus technischen Gründen geringfügige Änderungen an HTML-Anzeigen vorzunehmen. Eine fehlerhafte Leistungserbringung liegt dadurch nicht vor.


§ 9 Aufbewahrung

renewrebels ist nach Beendigung der Anzeigenschaltung nicht verpflichtet, die veröffentliche Anzeige und damit zusammenhängende Daten und Informationen zu speichern oder anderweitig aufzubewahren.


§ 10 Reservierungen

(1) Die kostenfreie Stornierung einer noch nicht laufenden Buchung ist bis vier Wochen vor Schaltungsbeginn möglich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist, wird dem Kunden die Vergütung vollständig in Rechnung gestellt.

(2) Reservierungen für Anzeigen (Bannerwerbung, "Hot Job", "Arbeitgeber im Fokus", usw.) verfallen spätestens zehn Werktage vor Schaltungsbeginn und können auch unabhängig vom Zeitpunkt der Reservierung maximal nur für einen Zeitraum von drei Werktagen aufrecht erhalten werden.


§ 11 Stellenanzeigen

(1) Inseriert werden ausschließlich Stellenanzeigen mit Bezug zu Erneuerbaren Energien, Umwelttechnik, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Klimaschutz.

(2) Eine Stellenanzeige darf nicht mehr als eine Stellenbeschreibung enthalten. renewrebels ist in Fällen der Zuwiderhandlung berechtigt, eine solche Stellenanzeige nicht anzunehmen bzw. eine entsprechende Nachberechnung vorzunehmen.


§ 12 Designanzeigen (Flatrate)

(1) renewrebels bietet seinen Kunden die Schaltung gestalteter Stellenanzeigen ("Designanzeigen") an. Bei der Buchung des Leistungselements "Design Flat" erstellt renewrebels auf Basis der ersten vom Kunden bereitgestellten Anzeige (PDF-Datei) ein individuelles Online-Template. Die Qualität der bereitgestellten PDF-Datei muss so hoch sein, dass grafische Elemente, Bilder und der Anzeigentext aus der Datei extrahierbar sind.

(2) Über das Template gibt der Kunde seine weiteren Designanzeigen selbst ein. Die Template-Erstellung erfolgt einmalig und kann für die weiteren Anzeigen nicht ohne Folgekosten geändert werden.

(3) Nach Aufbereitung der ersten Anzeige erhält der Kunde innerhalb von drei Arbeitstagen einen Vorschaulink per E-Mail, damit er die erste Anzeige prüfen kann, bevor sie online gestellt wird. Bestehen keine Änderungswünsche des Kunden oder erfolgt auf die Korrekturvorlage innerhalb von drei Werktagen keine gegenteilige Reaktion, ermächtigt der Kunde renewrebels ausdrücklich und automatisch zur umgehenden Freischaltung des Templates und Veröffentlichung der in Auftrag gegebenen Anzeige in der vorliegenden Form. Spätere Änderungen – insbesondere hinsichtlich des Template-Layouts und des Template-Designs – werden dem Kunden in Rechnung gestellt und erst nach Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung in Textform ausgeführt.


§ 13 Bannerwerbung

Die Platzierung der Bannerwerbung erfolgt im Rahmen des vertraglich Vereinbarten nach billigem Ermessen von renewrebels. renewrebels wird hierbei die Interessen des Kunden berücksichtigen.


§ 14 Aus- und Weiterbildungsanzeigen

Die Schaltungsdauer für Aus- und Weiterbildungsanzeigen beträgt maximal zwölf Monate. Liegt der in der Anzeige angegebene Zeitraum des Angebots in der Vergangenheit, wird die Anzeige automatisch aus unserem Online-Dienst entfernt. Die erneute Online-Schaltung der Anzeige führt bei entgeltlichen Anzeigenschaltungen zu einer erneuten Rechnungslegung.


§ 15 Kostenlose Services

(1) renewrebels bietet nach eigenem Ermessen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zeitlich begrenzt bestimmte kostenlose Services an. Im Rahmen der freiwilligen kostenlosen Services von renewrebels können Stellenanzeigen für Ausbildungsplätze, Praktika, Studentenjobs sowie Studienabschlussarbeiten per Selbsteingabe im Standard-Layout geschaltet werden. Ebenso sind bei einer Selbsteingabe Aus- und Weiterbildungsanzeigen von Hochschulen und Schulen, die ein gebührenfreies Angebot beinhalten, Teil der kostenlosen Services.

(2) Sämtliche kostenlosen Services sind freibleibend und können jederzeit und ohne Begründung eingestellt werden. Auf die Inanspruchnahme kostenloser Services hat der Kunde keinen Rechtsanspruch.

(3) Für den Fall, dass die Voraussetzung der Gewährung von kostenlosen Services nicht erfüllt werden bzw. von vorneherein nicht bestehen, behält sich renewrebels vor, ein Entgelt, entsprechend der zum Zeitpunkt der Schaltung aktuellen Preisliste nachträglich zu berechnen und dem Kunden in Rechnung zu stellen.


§ 16 Expertenpool

(1) Kunden können anonymisierte Profile registrierter Nutzer ("Kandidaten") in unserer Kandidatendatenbank ("Expertenpool") kostenlos abfragen. Der Zugang zum Expertenpool ist höchstpersönlich und dem Kunden ausschließlich zum eigenen Gebrauch gestattet. Der Zugriff auf den Expertenpool durch Unternehmen, die mit uns im Wettbewerb stehen – insbesondere soweit der Zugriff zum Zweck der Kundenabwerbung erfolgt – ist generell ausgeschlossen.

(2) Die Eingabe der Profilangaben wird ausschließlich von den Kandidaten selbst vorgenommen, so dass renewrebels für deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Sorgfältigkeit oder Verfügbarkeit keine Gewährleistung oder Haftung übernimmt.

(3) Der Kunde hat die Möglichkeit, über die Online-Plattform von renewrebels den Kontakt zu interessanten Kandidaten herzustellen und die Freigabe der persönlichen Daten zu erfragen. Allein der jeweilige Kandidat entscheidet, ob er seine persönlichen Daten für den anfragenden Kunden freigeben möchte. renewrebels sichert nicht zu, dass ein Kontakt mit dem angeschriebenen Kandidaten zustande kommt.

(4) Abgerechnet wird pro erteilter Freigabe der persönlichen Daten eines Kandidaten entsprechend der aktuellen Preisliste. Der Kunde verpflichtet sich darauf hinzuwirken, dass jede Rückmeldung über die Plattform von renewrebels erfolgt und somit erfassbar wird. Andere Kontaktangaben oder die auch implizite Aufforderung, andere Kommunikationswege zu nutzen, sind untersagt und dürfen in der Freigabe-Anfrage des Kunden nicht enthalten sein. renewrebels hat zur Vermeidung von Missbrauch das Recht, die Inhalte der Freigabe-Anfragen zu prüfen.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, den Expertenpool ausschließlich zum Zweck der Anbahnung von konkreten Dienst- oder Arbeitsverhältnissen in Bezug auf tatsächlich vorhandene freie Stellen zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, die eingesehenen Profile und die persönlichen Daten von Kandidaten nicht weiterzugeben, diese vertraulich zu behandeln und sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes, einzuhalten. Die Versendung von Freigabe-Anfragen an Kandidaten im Rahmen des Zugriffs auf den Expertenpool ist unzulässig, soweit zweifelhafte Inhalte versendet werden oder ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten vorliegt. Jeder Verstoß berechtigt renewrebels, den Zugriff des Kunden auf den Expertenpool zu sperren. Der Kunde wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Hieraus resultieren keine Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber renewrebels.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, Links von seinen Webseiten auf den Expertenpool von renewrebels einrichten. renewrebels behält sich vor, jegliche Verletzung dieser Bestimmung unverzüglich und ohne vorherige Abmahnung gerichtlich zu verfolgen.

(7) Der Kunde stellt renewrebels auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen kundenseitiger Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften oder datenschutzrechtlichen Grundsätze geltend gemacht werden.


§ 17 Leistungsentgelt und Abrechnung

(1) Die Vergütung der von renewrebels zu erbringenden Leistungen bestimmt sich – vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede – nach der im Internet unter der Domain renewrebels.com veröffentlichten Preisliste. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Angebots durch den Kunden von renewrebels im Internet veröffentlicht ist. Der Vergütungsanspruch beruht auf der Zurverfügungstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen, unabhängig davon, ob der Kunde diese Leistungen dann auch tatsächlich in Anspruch nimmt.

(2) Rückwirkende Rabatte werden nicht gewährt.

(3) Die Abrechnung erfolgt durch Rechnungsstellung. Die Rechnung wird durch renewrebels unverzüglich erstellt und dem Kunden übermittelt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge spätestens am 14. Tag nach Erhalt der Rechnung auf eines der in der Rechnung genannten Konten einzuzahlen. renewrebels behält sich das Recht vor, in Einzelfällen die gebuchte Leistung nur gegen Zahlung von Vorkasse durchzuführen. Bei Bestellungen mit Rechnungsadresse außerhalb Deutschlands erfolgt die Veröffentlichung oder Zurverfügungstellung der Leistungselemente nur nach Vorkasse per Banküberweisung bei gleichzeitiger Übernahme aller anfallenden Bankspesen durch den Kunden. Werden Bankspesen/Überweisungsspesen im Rahmen einer Zahlung von Dritten in Abzug gebracht, können diese von renewrebels zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von €10,- gegenüber dem Kunden nachträglich berechnet und geltend gemacht werden.

(4) Zahlungen des Kunden werden immer zunächst mit der ältesten bestehenden Forderung verrechnet. renewrebels hat das Recht, die zu erbringende Leistung und die Zugangsberechtigung zur Online-Plattform von renewrebels bis zur Erbringung sämtlicher fälligen Zahlungen durch den Kunden zu verweigern.

(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, soweit die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder renewrebels die Gegenforderungen ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben.

(6) Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.


§ 18 Sonderkonditionen

Sonderkonditionen, die einem Kunden im Einzelfall ermäßigte Preise außerhalb der Konditionen der Preisliste von renewrebels bieten, sind nur und ausschließlich für den Empfänger bestimmt und nicht übertragbar. Weiterhin gelten sie nur für den konkreten Fall oder einen bestimmten Zeitraum. Sonderkonditionen gelten nicht für die Agentur eines Kunden.


§ 19 AE-Provision

(1) renewrebels gewährt 20% AE-Provision in Abzug nur den von ihr schriftlich anerkannten Werbemittlern (Werbe-, Media- oder Personalmarketingagentur) für die Vermittlung eines Mediaauftrags eines Dritten. Das bedeutet, dass Anzeigen im Namen und im Layout des Agenturkunden veröffentlicht werden. renewrebels ist berechtigt, für diese Fälle einen Mandatsnachweis zu verlangen. Die Leistungselemente "Standard Flat", "Design Flat", Expertenpool und "A&W Flat" sind nicht AE-fähig.

(2) Von renewrebels gewährte AE-Provisionen dürfen an die Werbetreibenden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. renewrebels behält sich vor, bei nicht Zutreffen der Voraussetzung zur Gewährung von AE-Provision oder bei Verletzung dieser Bestimmung das volle Entgelt entsprechend der aktuellen Preisliste nachträglich zu berechnen und in Rechnung zu stellen.


§ 20 Verzug

(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden oder im Falle einer Stundung werden Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Einziehungskosten berechnet. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB oder Existenzgründer im Sinne von § 507 BGB, werden abweichend von S. 1 Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB berechnet.

(2) Darüber hinaus werden dem Kunden ab der zweiten Mahnung Mahngebühren in Höhe von € 10,- pro Mahnung berechnet.

(3) Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass die Aufwendungen von renewrebels für die Mahnung oder der Verzugsschaden tatsächlich geringer ausgefallen sind.

(4) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist renewrebels berechtigt, die Veröffentlichung/Zurverfügungstellung einzelner Leistungselemente bis zur vollständigen Zahlung des rückständigen Betrages auszusetzen. Ein solches Vorgehen stellt keinen Rücktritt vom Vertrag und auch keinen anderen Grund dar, der den Kunden zu einer Zahlungsverweigerung berechtigen könnte.

(5) Wird bei Ratenzahlung eine Rate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.

(6) Kommt renewrebels mit der Leistung in Verzug, kann der Kunde – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung von 2,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens 20% des Preises für die nicht rechtzeitig veröffentlichten bzw. zur Verfügung gestellten Leistungselemente verlangen. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt zurückzuführen, so verlängern sich die Fristen bis zur Leistungserbringung entsprechend.

(7) Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung der Leistung oder statt der Leistung, die über das in Absatz 6 genannte hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Weitergehende oder andere Ansprüche und Rechte im Zusammenhang mit verspäteter Lieferung oder Leistung sind ausgeschlossen.


§ 21 Gewährleistung

(1) renewrebels gewährleistet nur eine, den jeweils üblichen technischen Standards entsprechende Erfüllung der ihr aus dem Vertragsabschluss obliegenden Pflichten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, eine von Fehlern vollkommen freie Soft- und/oder Hardware zu erstellen und es möglich ist, dass unsere Webseiten und Dienste ohne das Verschulden von renewrebels nicht jederzeit verfügbar sind.

(2) Eine fehler- oder mangelhafte Leistungserbringung liegt insbesondere nicht vor, wenn die Umsetzung des vom Kunden erteilten Auftrags aufgrund technischer Begebenheiten unmöglich ist, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, wie z.B. Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder Rechnerausfall bei Dritten.

(3) Ein Fehler bzw. Mangel liegt auch bei einem Ausfall von in unserem Auftrag vorgehaltener Internettechnologie bei Dritten oder in unserem Hause vorgehaltener Internettechnologie nicht vor, wenn er nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall dieser Internettechnologie über einen erheblichen Zeitraum und im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung hat der Kunde Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


§ 22 Mängelrüge

(1) Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Online-Schaltung durch den Kunden gegenüber renewrebels schriftlich anzuzeigen und zu rügen. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf unverzügliche Beseitigung der beanstandeten Mängel sowie Verlängerung des Zeitraums, in dem die Anzeige online vorgehalten wird. Erst wenn dies aus Gründen, die renewrebels zu vertreten hat, fehlschlägt, kann der Kunde Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht für die betroffene Anzeige geltend machen. Werden Mängel nicht rechtzeitig gerügt, gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen nicht offensichtlichen Mangel handelt. In diesem Fall muss die Mängelrüge innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kunden vom Mangel erfolgen.

(2) Ist der Vertrag für beide Seiten ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Anzeige unverzüglich nach Beginn der Online-Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Werden Mängel nicht rechtzeitig gerügt oder unterlässt der Kunde die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen nicht offensichtlichen Mangel handelt. In diesem Fall muss die Mängelrüge innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kunden vom Mangel erfolgen.

(3) Gewährleistungsansprüche und Beseitigungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Sie bestehen ferner nicht, wenn die Brauchbarkeit der Anzeige nur unerheblich beeinträchtigt ist.


§ 23 Erfüllungsgehilfen

renewrebels ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen einzuschalten. Soweit renewrebels bei ihrer Leistungserbringung von Dritten abhängig ist, erfolgt diese unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der jeweiligen Leistung. Sollte die Leistung nicht verfügbar sein, steht renewrebels ein Kündigungsrecht zu. In einem solchen Fall wird renewrebels den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und ihm das das anteilige Entgelt für die nicht erbrachte Leistung erstatten.


§ 24 Haftung

(1) Die Haftung von renewrebels einschließlich ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen unerlaubter Handlung und der Verletzung vertraglicher Pflichten, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf die Höhe des vom Kunden zu zahlenden Entgelts der ursprünglich gebuchten Leistung begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(2) renewrebels sowie seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften gegenüber dem Kunden nicht für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen oder Teilnehmeranfragen bzw. -anmeldungen.

(3) Die Inhalte unserer Webseiten werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. renewrebels haftet jedoch nicht für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der bereitgestellten Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr.

(4) Das Herunterladen bzw. der Erhalt von Daten oder Programmen von der Online-Plattform erfolgt auf eigenes Risiko. Auch wenn renewrebels bemüht ist, alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten auszuschöpfen, kann keine Gewährleistung dafür übernommen werden, dass die Webseite bzw. der Server frei von Computerviren oder anderen schädigenden Mechanismen sind. Für hieraus entstehende Schäden wird keine Haftung übernommen.

(5) Auf den Webseiten von renewrebels werden auch Angebote dritter Unternehmen präsentiert oder durch Links eine erleichterte Zugangsmöglichkeit zu Angeboten Dritter geschaffen. Für solche Leistungen Dritter sowie für die Inhalte der Webseiten Dritter wird keinerlei Haftung übernommen.


§ 25 Versendungs- und Übermittlungsrisiken

Bei Leistungen, die einen Transport von Sachen oder eine Übertragung von Daten an den Kunden erforderlich machen, schuldet renewrebels die ordnungsgemäße Versendung an den Kunden, während der Kunde das Transport- bzw. Übermittlungsrisiko trägt.


§ 26 Urheber- und sonstige Schutzrechte

(1) Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software von renewrebels auf den Kunden. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken sowie Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von renewrebels verbleiben uneingeschränkt bei renewrebels.

(2) Sämtliche von renewrebels veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen – soweit nicht anders gekennzeichnet – dem Urheberrecht von renewrebels. Ausgenommen hiervon sind Arbeitsergebnisse und Informationen, die vom Kunden selbst bzw. einem für ihn tätigen Dritten erstellt wurden und von renewrebels unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.

(3) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrags erklärt der Kunde, dass er sämtliche zum Einstellen ins Internet erforderlichen Nutzungsrechte wie Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an den von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann, insbesondere etwaig erforderliche Zustimmungen Dritter vorliegen.

(4) Werden im Rahmen einer Anzeigenveröffentlichung geschützte Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstige Rechte (z.B. Kennzeichen) benutzt, gilt die Auftragserteilung zugleich als Genehmigung für renewrebels, die betreffenden oben genannten Rechte zu nutzen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, renewrebels auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter freizustellen, die renewrebels infolge einer Verletzung von Nutzungsrechten Dritter wie Urherber-, Leistungsschutz- oder sonstiger Rechte Dritter aufgrund der Erfüllung des Vertrags erleidet. renewrebels ist zur Abwehr solcher Verletzungen aufgrund der Einräumung des Nutzungsrechts berechtigt, aber nicht verpflichtet.

(6) Mit der Erstellung aller Anzeigen erwirbt renewrebels die alleinigen Urheberrechte und diesbezüglichen Leistungsschutz- und sonstigen Rechte. Die Zahlung des Entgelts für die vereinbarte Leistung durch den Kunden beinhaltet, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, keine Abtretung von Urheberrechten und/oder Leistungsschutzrechten an den Kunden oder die für ihn tätige Agentur. Sofern die von renewrebels veröffentlichte Anzeige durch den Kunden selbst oder durch seine Agentur – einschließlich des HTML-Quelltextes – erstellt wurde, räumt der Kunde renewrebels das Nutzungsrecht ein, die Anzeige in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeige stehen. Insbesondere räumt der Kunde renewrebels das Recht ein, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen geltend zu machen.


§ 27 Beendigung des Vertrags

(1) Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrags durch renewrebels gilt insbesondere

- das Vorliegen konkreter Verdachtsmomente auf strafrechtsrelevante Aktivitäten des Kunden, insbesondere Volksverhetzung, Diskriminierung anderer aufgrund ihrer Hautfarbe, Rasse, Religion oder Weltanschauung,
- ein Verstoß gegen gesetzliche Verbote, insbesondere Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
- die Fortsetzung sonstiger vertragswidriger Nutzung nach Abmahnung durch renewrebels,
- die Beantragung bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.


§ 28 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Der Kunde wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass renewrebels seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung von renewrebels in der jeweils aktuellen Fassung verwiesen.

(2) renewrebels verpflichtet sich, alle Informationen und Daten, die der Kunde renewrebels zur Durchführung seines Auftrags zur Verfügung stellt, vertraulich zu behandeln. Diese Plicht wird von renewrebels auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.

(3) Bei der Registrierung bestimmt der Kunde selbst einen Benutzernamen und ein Passwort ("Zugangsdaten"). Der Kunde ist zur Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verpflichtet und haftet für alle Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten oder seines Benutzerkontos vorgenommen werden. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, renewrebels unverzüglich über jede missbräuchliche Verwendung seiner Zugangsdaten oder seines Benutzerkontos zu unterrichten und im Missbrauchsfall das Passwort zu ändern.

(4) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle wesentlichen Mitteilungen das Geschäftsverhältnis betreffend per E-Mail übermittelt werden.

(5) Der Kunde erklärt ausdrücklich sein Einverständnis dazu, dass auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit Fragebögen zur Verbesserung des Kundenservices, Infomails und weitere kommerzielle Kommunikation von renewrebels per Post oder E-Mail an ihn versandt werden. Dieses Einverständnis kann vom Kunden jederzeit formlos gegenüber renewrebels mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


§ 29 Änderung der AGB

(1) renewrebels behält sich die jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Die geänderten AGB gelten dann grundsätzlich für die ab dem Änderungszeitpunkt eingegangenen Vertragsverhältnisse.

(2) renewrebels hat das Recht, ihre AGB auch mit Wirkung für laufende Dauerschuldverhältnisse zu ändern. In diesem Fall kann der Kunden binnen zweier Wochen ab Zugang der geänderten AGB der Änderung widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs hat renewrebels das Recht zur Kündigung des Vertrags innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs.


§ 30 Schlussbestimmungen

(1) Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Osnabrück ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten.

(3) Erfüllungsort für alle zwischen renewrebels und dem Kunden bestehenden Rechtsverhältnisse ist Osnabrück, Deutschland.

(4) Sollten eine oder mehrere der vorangehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird damit die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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