§ 1 Bestimmungen für Bewerber
(1) Ziel des Kandidaten-Netzwerkes der renewrebels GmbH ist die Vermittlung einer Festanstellung. Das Angebot richtet sich an qualifizierte Fach-, Führungs- und Nachwuchskräfte.
(2) Die Aufnahme in das Kandidaten-Netzwerk der renewrebels GmbH sowie die Stellenvermittlung sind kostenfrei. Die Bewerbung erfolgt mittels des Online-Formulars „Kandidaten-Check-In“. Durch eine Bestätigungsmail seitens der renewrebels GmbH kommt die Aufnahme in das Kandidaten-Netzwerk zustande. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(3) Die renewrebels GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz – insbesondere
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Gesetzes über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG). Im Rahmen des Kandidaten-Netzwerkes erhebt die renewrebels GmbH mindestens folgende personenbezogenen Daten: Vorname, Nachnahme sowie vollständige Kontaktinformationen. Darüber hinaus werden für eine erfolgreiche Vermittlung sämtliche Angaben benötigt, die üblicherweise in einem Lebenslauf zu finden sind.
(4) Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass die renewrebels GmbH seine personenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet und nutzt, soweit dies zur Stellenvermittlung erforderlich ist. Diese Zustimmung gilt auch für empfindliche Daten, die der Bewerber zur Verfügung gestellt hat. Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Bewerbers werden seine personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeleitet. Der Bewerber kann seine Einwilligung zur Verwendung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen.
(5) Vermittelt die renewrebels GmbH dem Bewerber Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern („personalsuchenden Kunden“), so ist der Bewerber grundsätzlich verpflichtet, die renewrebels GmbH über den Verlauf sowie gegebenenfalls über den Abschluss eines Arbeitsvertrages wahrheitsgemäß zu unterrichten. Der Bewerber muss dieser Informationspflicht umgehend und ohne Aufforderung nachkommen.
(6) Im Übrigen finden die Vorschriften der Allgemeinen Nutzungsbedingungen der renewrebels GmbH Anwendung.
§ 2 Bestimmungen für renewrebels „Talent Scouts“
(1) Talent Scouts können einen oder mehrere qualifizierte Bewerber für das Kandidaten-Netzwerk der renewrebels GmbH werben. Das Empfehlungsprogramm ist auf die private Nutzung beschränkt. Eigenwerbungen sind nicht zulässig.
(2) Talent Scouts können aufgrund ihrer Empfehlungsaktivitäten keinerlei Ansprüche an Bewerber geltend machen.
(3) Kommt es durch die Vermittlungstätigkeit der renewrebels GmbH zu einer Festanstellung eines Bewerbers innerhalb von zwölf (12) Monaten nach dessen Aufnahme in das Kandidaten-Netzwerk, erhält der angegebene Talent Scout eine Erfolgsprämie in Höhe von Eintausend Euro (1.000 Euro). Bei der erstmaligen Anmeldung des Bewerbers mittels „Kandidaten-Check-In“ müssen zwingend die E-Mail-Adresse, der Vorname sowie der Nachname des Talent Scouts angegeben werden. Eine nachträgliche Änderung des Talent Scouts ist ausgeschlossen. Der Talent Scout erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen des Empfehlungsprogramms der renewrebels GmbH gespeichert und verwendet werden. Der Verwendung kann er jederzeit widersprechen. Sollte nach zwölf Monaten die jeweilige Empfehlung des Talent Scouts nicht von der renewrebels GmbH vermittelt werden, werden seine Daten automatisch gelöscht.
(4) Bei einer erfolgreichen Vermittlung eines Bewerbers durch die renewrebels GmbH wird die Erfolgsprämie innerhalb von 10 Werktagen, nachdem der personalsuchende Kunde die Rechnung für die Vermittlung gegenüber der renewrebels GmbH beglichen hat, an den Talent Scout ausbezahlt – soweit die in Absatz § 2 (3) genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die renewrebels GmbH benachrichtigt den Talent Scout per E-Mail über die erfolgreiche Vermittlung eines von ihm empfohlenen Bewerbers. Meldet sich der Talent Scout nicht in Schriftform innerhalb von 20 Tagen nach dem Absendedatum dieser Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf die Erfolgsprämie.
(5) Die Auszahlung der Erfolgsprämie erfolgt mittels Überweisung auf ein vom Talent Scout der renewrebels GmbH anzugebendes Bankkonto innerhalb Deutschlands. Die Erfolgsprämie ist nicht übertragbar. Die Auszahlung einer Erfolgsprämie durch die renewrebels GmbH an den Talent Scout erfolgt nur, wenn der personalsuchende Kunde die Rechnung der renewrebels GmbH bezüglich der Vermittlung beglichen hat.
(6) Die renewrebels GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Erfolgsprämien Einkünfte im Rahmen des EStG darstellen. Die Talent Scouts sind verpflichtet, die Einkünfte eigenständig gegenüber dem Finanzamt anzugeben.
(7) Talent Scouts sind in ihrer Empfehlungstätigkeit frei und unterliegen keinerlei Weisungen durch die renewrebels GmbH hinsichtlich Zeit und Ort ihrer Aktivitäten. Die renewrebels GmbH übernimmt in diesem Zusammenhang keinerlei Haftung gegenüber Dritten.
(8) Die renewrebels GmbH ist berechtigt, Talent Scouts, bei denen der Verdacht besteht, gegen die Teilnahmebedingungen zu verstoßen, falsche Daten angeben oder sich durch Manipulation Vorteile verschafft zu haben, von der Teilnahme am Empfehlungsprogramm auszuschließen und ggf. auch nachträglich Erfolgsprämien abzuerkennen und zurück zu fordern.
(9) Im Übrigen finden die Vorschriften der Allgemeinen Nutzungsbedingungen der renewrebels GmbH Anwendung.
§ 3 Allgemeines
(1) Die renewrebels GmbH behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die renewrebels GmbH wird Bewerber und Talent Scouts über Änderungen rechtzeitig informieren. Widerspricht der jeweilige Bewerber oder Talent Scout der Geltung der neuen Teilnahmebedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Teilnehmerbedingungen als akzeptiert.
(2) Sollten eine oder mehrere der vorangehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird damit die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.